Hallen- und Platzordnung des TSC 1972 Saulheim e.V.
Präambel
Die Hallen- und Platzordnung soll einen Ausgleich der Interessen aller Nutzer unserer Tennisanlage bewirken. Oberstes Gebot bleibt daher die Fairness der Clubmitglieder und Gäste untereinander. Die Hallen- und Platzordnung wird wirksam, sobald ein Mitglied oder Gast die Anlage betritt. Den Weisungen des 1. Vorsitzenden, anderer Vorstandsmitglieder und des Platzwartes ist Folge zu leisten.
1. Allgemeiner Spielbetrieb Freiplätze
1.1 Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder nach erfolgter Beitragszahlung. Jugendliche Mitglieder spielen gleichberechtigt mit den älteren Mitgliedern auf allen Plätzen.
Gastspieler können gemeinsam mit Mitgliedern ebenfalls die Anlage nutzen, wenn sie den Platz vorher reserviert haben. Die Gebühr muss beim Platzwart entrichtet werden.
Fördernde und „ruhende" Mitglieder dürfen die Anlage ebenfalls im Rahmen der Gastspielordnung nutzen.
Ausschließlich den vom TSC autorisierten Trainern (siehe aktueller Aushang) ist es erlaubt, Trainerstunden gegen Entgelt zu geben.
Für das Spiel auf unserer Anlage ist Sportkleidung zu tragen. Die Freiplätze dürfen nur mit entsprechenden Tennisschuhen betreten werden. Die Tennishalle darf nur mit sauberen Tennisschuhen betreten werden.
1.2 Spielzeit
Alle Plätze stehen täglich von 8.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit für den allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung. Hallenstunden sind zwischen 8.00 und 22.00 Uhr buchbar.
Die allgemeinen Spielmöglichkeiten können jedoch bei Verbandsspielen, Freundschaftsspielen, Spielerturnieren oder ähnlichen Veranstaltungen eingeschränkt werden. Die Termine für solche Veranstaltungen werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
Ebenso werden für allgemeine Trainerstunden sowie für das Training der Mannschaften und der Jugend Plätze reserviert. Diese Zeiten werden ebenfalls rechtzeitig durch Aushang bzw. Eintragung in die wochenlisten bekannt gegeben. Jugendtraining findet nur außerhalb der Ferienzeiten statt.
1.3 Spieldauer
Die Spieldauer für Einzel- und Doppelspiele beträgt 60 Minuten auf allen Plätzen. Maßgeblich für den Spielbeginn ist die vorherige Eintragung in die aushängende Belegungslistel für Platz 1 und 2) oder die eingestellte Zeit auf den Uhren (für Platz 3 und 4). Wird das Einstellen der Uhr vor Spielbeginn unterlassen, so gilt die Spielzeit als abgelaufen, sobald spielberechtigte Mitglieder Anspruch auf diesen Platz erheben.
1.4 Platzreservierungen
Platz 1 und Platz 2 können eine Woche im voraus zwei Stunden pro Woche und Spieler/in durch Eintrag in die aushängenden Belegungslisten reserviert werden. Die Plätze 3 und 4 können durch Hängen eines Schlägers und Einstellen der Uhr reserviert werden, wenn mindestens ein/e Spieler/in auf der Anlage ist. Generell gilt, dass 10. Minuten, nachdem der Platz frei wurde, mit dem Spiel begonnen werden muss, da sonst der Anspruch auf den Platz verfällt.
Mannschaftstraining und Jugendtraining wird vom Sportwart entsprechend in die Belegungslisten eingetragen. Trainer müssen ihre gewünschten Mannschafts- bzw. Jugendtrainingszeiten mit dem Vorstand absprechen.
Mannschaften können während der Medenrundenzeit auf 2 Plätzen jeweils 2 Stunden wöchentlich zu festgelegten Zeiten trainieren, nach der Medenrunde steht ihnen hierfür bis zum Ende der Saison nur ein Platz zur Verfügung.
1.5 Platzpflege
Von jedem Nutzer wird erwartet, dass er sich für die Erhaltung und Pflege der Plätze einsetzt. Vor Spielbeginn und nach Beendigung der Spielzeit hat daher jede/r Spieler/in den von ihr/ihm bespielten Platz in ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Dazu ist der Platz mit dem Netz abzuziehen, das Netz ist aufzuhängen und der Platz bei Bedarf mit dem Schlauch zu wässern.
Schäden an der Platzanlage sind sofort dem Platzwart, einem Mitglied des Hallen- und Platzausschusses oder einem anderen Vorstandsmitglied zu melden (Liste hängt aus). Diese Personen sind auch berechtigt, unbespielbare Plätze zu sperren, bis sie wieder in einem bespielbaren Zustand sind.
2. Clubhaus und Anlage
2.1 Reinlichkeit
Das Clubhaus darf nicht mit Sandplatzschuhen betreten werden. Es wird um Reinlichkeit gebeten, vor allem auch in den Umkleidekabinen. Müll ist in die vorhandenen Behälter zu entsorgen.
2.2 Bewirtung
Die Bewirtung erfolgt auf der Anlage ausschließlich durch den Platzwart bzw. bei Turnieren oder besonderen Vereinsveranstaltungen in Absprache mit diesem.
2.3 Schließen
Die Tür zur Tennisanlage ist beim Verlassen der Anlage vom letzten Nutzer zu verschließen.
2.4 Dachgeschossraum
Der Dachgeschossraum kann mit Genehmigung und in Absprache mit dem Vorstand für private Feiern, Vorträge etc. angemietet werden.
3. Hallenordnung
3.1 Reinlichkeit
Die Halle darf zur Schonung des Teppichbodens nur mit sauberen Hallenschuhen betreten werden. Es wird um Reinlichkeit gebeten. Vor allem ist darauf zu achten, Getränke nur im verschließbaren Behältnis mit in die Halle zu nehmen.
3.2 Buchung
Einzelne Hallenstunden können beim Platzwart oder einem Vertreter (siehe Aushang) gebucht und bezahlt werden.
Winter-Abonnements sind bis 30. April des Jahres für die darauf folgende Wintersaison schriftlich zu buchen. Ganzjahres- und Sommerabonnements sind zum Ende der Wintersaison (Ende April) zu buchen.
3.2 Preise.
Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste im Aushangkasten oder der Internetseite des TSC unter www.tsc-saulheim.de zu entnehmen.
Energiekosten für die Hallenbeleuchtung und Heizung sind in den Preisen enthalten. Die Heizung kann mittels Zeitschalter eingeschaltet werden. Wir appellieren an alle Nutzer, sie aus Kostengründen möglichst sparsam einzusetzen. Auch ist darauf zu achten, dass die Beleuchtung direkt nach dem Spielen ausgeschaltet wird.
Beim Jugendtraining für Vereinsmitglieder fallen Energiekosten an, die über die Trainer eingezogen werden. Vereinsfremdes Jugendtraining kann nur in Absprache mit dem Vorstand stattfinden. Dabei sind reguläre Hallenbuchungspreise zu zahlen.
3.3 Ballmaschine
Trainer und Vereinsmitglieder dürfen die Ballmaschine nutzen. Bälle sind jedoch selbst mitzubringen.
3.4 Schließen
Für die Hallennutzung ist ein Schlüssel für die Tür zur Tennisanlage erforderlich. Schlüssel sind beim Platzwart gegen Zahlung einer Kaution erhältlich. .
4. Haftung
Alle Nutzer und Besucher der Tennisanlage sind aufgefordert, die komplette Anlage pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Sie haften für alle Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.
Kinder obliegen auf der Tennisanlage der Aufsichtspflicht der Eltern. Hunde sind auf dem Vereinsgelände grundsätzlich an der Leine zu führen. Fahrräder sind grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Einrichtungen abzustellen. Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.





